Erster Akt
vor dem Femegericht: Theobald Friedeborn, Graf Wetter vom Strahl, KäthchenI,1
Im Zentrum: zwei Monologe, die die Vorgeschichte nacherzählen (ca. 8 Seiten)
Theobald klagt Graf Wetter vom Strahl vor dem Femegericht an. Der Graf habe Käthchen, Friedeborns Tochter, verführt oder verhext. Jedenfalls laufe sie ihm seit einer zufälligen Begegnung vor einiger Zeit nach wie ein Hund seinem Herrn.
Er beschreibt seine Tochter als hübsch, begehrt und beliebt. Sie ist einem jungen Mann versprochen, die Hochzeit soll im kommenden Jahr stattfinden, wenn sie 16 ist.
Nacherzählung der Begegnung zwischen Käthchen und dem Grafen:
Der Graf ließ sich in der Werkstatt des Waffenschmieds die Rüstung reparieren, Käthchen erblickt ihn und ist wie vom Donner gerührt. Als der Graf wieder geht, stürzt sie ihm aus dem Fenster hinterher und bricht sich dabei beide Beine. Kaum kann sie wieder gehen, verlässt sie den Vater in Richtung Graf. Seither folgt sie ihm in einem kurzen Kleidchen und einem Strohhut auf, sonst nichts.
Der Graf erzählt, wie sie ihm gefolgt sei und er sich ihrer angenommen hat, wie er ihren Vater benachrichtigt hat und dieser sie abholen wollte. Darauf bat sie den Grafen, sie vor ihrem Vater zu schützen.
Die Femerichter vermuten, dass Käthchen unter Drogen stehen muss und mutmaßen darüber, wer sie dem Käthchen verabreicht hat.
Theobald hat den Verdacht, seine Tochter sei vom Grafen geschwängert worden.
Der Graf weist beide Vorwürfe weit von sich.
I,2
Im Zentrum: ein sehr emotionaler Dialog zwischen Käthchen und dem Grafen (ca. 11 Seiten)
Käthchen tritt vor das Gericht, sie wirkt benommen, abwesend, wie in Trance.
Sie schämt sich, auf die Frage nach ihren Motiven zu antworten, das sei etwas Privates, dem Grafen gegenüber allerdings würde sie sich dazu äußern.
Der Graf versucht ihr ihr Geheimnis zu entlocken – der Dialog hat etwas von einer Stichomythie, kurze Aussagen folgen schnell aufeinander.
Einleitend sagt sie, sie wisse es selber nicht.
Danach befragt er sie drängend und forschend, zum Teil suggestiv, so dass sie unsicher wird, zögert, sich korrigiert. Er verfolgt die Strategie, wonach Angriff die beste Verteidigung ist. Er geht von dem Verdacht ihres Vaters aus, sich an ihr vergangen zu haben und bedrängt sie, das zu bestätigen.
Seine Rechnung geht auf: ihr dauernder Widerspruch beweist das Gegenteil, also seine Unschuld. Er treibt dieses Spiel so weit, bis sie weint. Dann unterbrechen ihn die Richter.
Dann wollen sie doch wissen, was genau sich in dem Stall zugetragen hat (wo sich de facto ja gar nichts zugetragen hat), und das Spiel geht nochmals los.
Es stellt sich heraus, dass der Graf unwillig war und sie auf mehrere Arten loswerden wollte, sie war dazu aber nicht dazu zu bewegen.
Damit ist zweierlei bewiesen:
1. Er hat sich nichts zu schulden kommen lassen, hat alles richtig gemacht, sich korrekt verhalten. 2. 2. Käthchen ist besessen. Ihr war nicht beizukommen, sie beharrte darauf, in seiner Nähe zu bleiben, selbst wenn er ihr mit Gewalt drohte.
Die Femerichter sprechen den Grafen frei von Schuld.
Theobald kann es nicht fassen. Er sieht genau in dem Umstand, dass der Graf nichts getan hat, den Beweis dafür, dass er der Teufel, der "Satan" sei.
Der Graf bittet Käthchen, aus Liebe zu ihm nach Heilbronn zurückzukehren.
Sie gesteht es ihm zu – und wird sofort ohnmächtig. Es scheint, als wäre diese Forderung derart gegen ihren inneren Willen, dass ihr Körper sofort reagiert und ihr den Dienst versagt.
»Ach!« – Mit einem Stoßseufzer kommt Käthchen wieder zu sich, womöglich wird ihr die harte Realität bewusst, dass sie nun wieder zum Vater muss und nicht mehr beim Grafen sein kann.
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